Seit dem 25.05.2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung. Damit wird das Datenschutzrecht in Europa vereinheitlicht. Das neue Recht verpflichtet Dienstleister – und damit auch die Bezirksregierungen – zu verantwortungsvollem und transparentem Umgang mit personenbezogenen Daten. Dies gilt ebenso für die Arbeit beauftragter externer Dienstleister. Ein vertraulicher Umgang mit Ihren persönlichen Daten genießt in unserer Behörde höchste Priorität.
Die neue Datenschutzgrundverordnung stärkt vor allem Ihrer Rechte, über die ich Sie hier gern informiere.
Bezirksregierung Arnsberg
Dez. 46, Lehrkräfteaus- und fortbildung
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59821 Arnsberg
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Olaf Diehl
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Wir verarbeiten nur solche personenbezogene Daten, die wir für die Erfüllung unserer Aufgaben in der Lehrkräftefortbildung benötigen und die gemäß BASS 10-41 Nr. 6.1 für die Zwecke der Lehrkräftefortbildung gespeichert werden dürfen.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen richtet sich streng nach den Bestimmungen der DSGVO und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW). Datenerhebung und –verarbeitung erfolgt insbesondere nach Art. 6 und Art. 9 DSGVO sowie §§ 3 und 16 DSG NRW.
Danach ist die Datenverarbeitung z.B. zulässig, wenn sie
Im Regelfall erfolgt die Datenverarbeitung bei den Bezirksregierungen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, also aufgrund Gesetz, Verordnung oder Erlass. Zu den jeweiligen Verarbeitungszwecken und den konkreten gesetzlichen Verarbeitungsgrundlagen informiert Sie der jeweilig betroffene Fachbereich.
Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, ist die Datenverarbeitung in diesem Umfang rechtmäßig. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
Innerhalb unserer Behörde erhalten die für die Aufgabenerfüllung zuständigen Mitarbeiter/innen in den einzelnen Fachbereichen Ihre Daten. Informationen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen geschieht oder Sie eingewilligt haben.
Soweit erforderlich, verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten für die erforderliche oder gesetzlich vorgegebene Dauer; nicht mehr benötigte Daten werden unverzüglich gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen eine längere Vorhaltung vorschreiben.
Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der EU) findet in der Regel nicht statt.
Wenn Sie Fragen zum Umgang mit Ihren persönlichen Daten haben, sollten Sie bitte angeben, in welcher Weise Sie mit der Bezirksregierung Arnsberg zu tun hatten. Denn wir führen die einzelnen Fachbereiche – schon aus datenschutzrechtlichen Gründen – nicht zusammen. Wir brauchen diese Hinweise daher, um vollständige Angaben zu Ihren Daten machen zu können.
In Verbindung mit Ihrem Zugriff auf dieses Internetangebot werden für die Zeit des Kommunikationsvorgangs in einer Protokolldatei Ihre Daten gespeichert und verarbeitet.
Die folgenden Daten werden von dem mit dem Hosting der Seite betrauten Landesbetrieb IT.NRW bei jedem Aufruf der Seiten gespeichert:Die gespeicherten Daten werden zum Zweck der statistischen Auswertung über die Nutzung des Internetangebotes vom Landesbetrieb IT.NRW erhoben und anonymisiert zusammengefasst. Weiter werden sie zur Abwehr beziehungsweise Analyse von Angriffen auf das Webangebot genutzt.
Sämtliche übermittelte und erhobene Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Hinweise zum Datenschutz erstrecken sich nicht auf Webseiten anderer Anbieter, die ggf. über Links auf den Internetseiten der Bezirksregierung erreicht werden können. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten (z.B. Name, E-Mail-Adresse, u.a.) nur dann übermittelt, wenn Sie uns ausdrücklich und wissentlich solche Informationen für bestimmte Zwecke zur Verfügung stellen, z.B. bei Anfragen im Kontaktformular, bei der Bestellung von Informationsmaterial o. ä. Sie werden nur in dem Umfang verarbeitet, gespeichert und weitergeleitet, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist oder Ihre Einwilligung vorliegt.
Das Fernmeldegeheimnis schützt grundsätzlich auch Ihre E-Mail-Inhalte und Formulareingaben vor unbefugter Kenntnisnahme und Verarbeitung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübertragung über das Internet generell von anderen Internetbetreibern und Nutzern aufgezeichnet werden können.
Die Informationen des Online-Angebots der Bezirksregierungen werden ständig aktualisiert. Trotz sorgfältiger Bearbeitung können sich Daten verändert haben oder Fehler aufgetreten sein. Eine Haftung oder Garantie für Aktualität oder Richtigkeit der auf der Webseite eingestellten Informationen kann nicht übernommen werden. Für Schäden, die durch die Nutzung der zur Verfügung gestellten Informationen oder Daten verursacht werden, haftet die Bezirksregierung nicht. Dies gilt auch für Schäden, die auf der Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Daten und Informationen beruhen.
Die Hinweise zum Datenschutz erstrecken sich nicht auf Webseiten anderer Anbieter, die über Links auf den Internetseiten der Bezirksregierung Arnsberg erreicht werden können.
Auch für die auf den Webseiten der Bezirksregierungen erfassten Daten kann jeder Betroffene die oben angeführten Rechte geltend machen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an die genannten Ansprechpartner wenden.
Durch die Anpassung des nordrhein-westfälischen Datenschutzrechts an die europäische Datenschutz-Grundverordnung ergibt sich eine Änderung in der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Verstößen gegen das Datenschutzgesetz NRW.
Bisher war die Bezirksregierung zuständig für Ordnungswidrigkeitsverfahren, die gegen öffentliche Stellen gerichtet sind, die der Aufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen unterstehen.
Nach dem Gesetzesentwurf wird künftig die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit sachlich allein zuständige Verwaltungsbehörde.