Angebote der Gruppe PET-BR Strahlenschutz

Bezirk: BRK

2 Angebote gefunden

Strahlenschutz - Aktualisierung

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Gemäß der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) müssen alle Kolleginnen und Kollegen, die im Unterricht mit radioaktiven Substanzen oberhalb einer Freigrenze umgehen, im Besitz einer gültigen Fachkunde sein. Darüber hinaus sind von der Schull...

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Strahlenschutz - Aktualisierung

ANR: 103447 Schulform: Allgemeine Schulformen Sek. I (mit GY), Förder- und Klinikschulen Bereich/Teilbereich: Sicherheit in Schule und Unterricht / Strahlenschutz
Details und Anmeldung
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Gemäß der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) müssen alle Kolleginnen und Kollegen, die im Unterricht mit radioaktiven Substanzen oberhalb einer Freigrenze umgehen, im Besitz einer gültigen Fachkunde sein. Darüber hinaus sind von der Schulleitung gemäß der StrlSchV und der RISU-NRW mindestens eine Fachkollegin oder ein Fachkollege sowie eine Vertretung zum Strahlenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mindestens ein radioaktives Präparat mit einer Aktivität oberhalb der Freigrenze oder ein Schulröntgengerät an der Schule vorhanden ist.

In den Kernlehrplänen NRW für das Fach Physik ist das Thema „Ionisierende Strahlung“ fester Bestandteil. Es ist daher sinnvoll, auch Versuche mit radioaktiven Präparaten und/oder Schulröntgengeräten in den Unterricht zu integrieren.

An den meisten Schulen befinden sich Präparate oberhalb der Freigrenzen gemäß der StrlSchV 2018, von daher sollten alle Kolleginnen und Kollegen, die Physik unterrichten, im Besitz einer gültigen Fachkunde sein.

Gemäß §48 der StrlSchV muss die Fachkundebescheinigung mindestens alle fünf Jahre durch Teilnahme an einem anerkannten Kurs aktualisiert werden. Die Teilnahme an dieser Aktualisierungsfortbildung setzt eine kontinuierliche Auffrischung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen voraus. Andernfalls muss ein Neuerwerb bzw. Ersterwerb erfolgen, hierfür bietet das Dezernat 46 ebenfalls in einem gewissen Umfang Kurse an. Wenden Sie sich ggf. direkt an die Sachbearbeitung.

Der Aktualisierungskurs, in dem neben den physikalischen Grundlagen und den gesetzlichen Bestimmungen insbesondere auch der praktische Strahlenschutz mit Demonstrations- und Schülerversuchen behandelt wird und hierzu experimentelle Übungen durchgeführt werden, richtet sich an Lehrkräfte, die ihre Fachkunde aktualisieren möchten.
Schwangere Kolleginnen können aufgrund der Strahlenschutzvorgaben nicht teilnehmen.
Fächer
Naturwissenschaft Biologie Chemie Physik Überfachlich
Zielgruppe und Voraussetzungen
-

Fachberatung Fortbildung

Cordia Oude Hengel

E-Mail: cordia.oudehengel@brk.nrw.de

Tel: +49 221 147-2965

Sachbearbeitung

Christel Röhl

E-Mail: christel.roehl@brk.nrw.de

Tel: +49 221 147-2584

Termine

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    • 09:00–16:00 Uhr BR-D Röntgenmuseum Remscheid Remscheid
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    • 09:00–16:00 Uhr Städt. Gymnasium Rheinbach Rheinbach
  • Anmelden
    • 09:00–16:00 Uhr Städt. Gymnasium Rheinbach Rheinbach

Strahlenschutz - Ersterwerb des Fachkundenachweises

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Gemäß der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) müssen alle Kolleginnen und Kollegen, die im Unterricht mit radioaktiven Substanzen oberhalb einer Freigrenze umgehen, im Besitz einer gültigen Fachkunde sein. Darüber hinaus sind von der Schull...

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Derzeit sind keine Anmeldungen als schulexterne Lehrkräftefortbildung möglich. Neue Termine werden ausschließlich online veröffentlicht.

Strahlenschutz - Ersterwerb des Fachkundenachweises

ANR: 105651 Schulform: Allgemeine Schulformen Sek. I (mit GY) Bereich/Teilbereich: Sicherheit in Schule und Unterricht / Strahlenschutz
Details und Anmeldung
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Gemäß der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) müssen alle Kolleginnen und Kollegen, die im Unterricht mit radioaktiven Substanzen oberhalb einer Freigrenze umgehen, im Besitz einer gültigen Fachkunde sein. Darüber hinaus sind von der Schulleitung gemäß der StrlSchV und der RISU-NRW mindestens eine Fachkollegin oder ein Fachkollege sowie eine Vertretung zum Strahlenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mindestens ein radioaktives Präparat mit einer Aktivität oberhalb der Freigrenze oder ein Schulröntgengerät an der Schule vorhanden ist.

In den Kernlehrplänen NRW für das Fach Physik ist das Thema „Ionisierende Strahlung“ fester Bestandteil. Es ist daher sinnvoll, auch Versuche mit radioaktiven Präparaten und/oder Schulröntgengeräten in den Unterricht zu integrieren.

An den meisten Schulen befinden sich Präparate oberhalb der Freigrenzen gemäß der StrlSchV 2018, von daher sollten alle Kolleginnen und Kollegen, die Physik unterrichten, im Besitz einer gültigen Fachkunde sein.

Dieser Kurs richtet sich vorrangig an Lehramtsanwärterinnen und -anwärter , die die Fachkunde im Strahlenschutz erwerben wollen; nachrangig sind Adressaten Lehrkräfte, deren Fachkunde durch Nichtauffrischen innerhalb der vorgeschriebenen 5-Jahres-Frist verfallen ist und nach der gültigen Rechtslage neu zu erwerben ist.

Eine Bestellung zur/zum Strahlenschutzbeauftragten an einer Schule oder eine Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte/r ist nur mit einer gültigen Fachkunde möglich. Auch ein Umgang mit den neuen Schülerübungspräparaten, die keine Bauartzulassung mehr besitzen und für die eine Umgangsgenehmigung beim Amt für Arbeitsschutz beantragt werden muss, ist nur mit einer gültigen Fachkunde im Strahlenschutz oder als Strahlenschutzbeauftragte/r möglich.

Im Rahmen dieser Fortbildung werden auch die physikalischen Grundlagen sowie grundlegenden, technischen Zusammenhänge zur Gerätekunde vermittelt. Im Zentrum der theoretischen Fundierung stehen die gesetzlichen Strahlenschutzbestimmungen für Schulen aus dem StrlSchG, der StrlSchV und der RiSU-NRW. Darüber hinaus werden anhand von einfachen Umweltuntersuchungen und eigenen experimentellen Übungen (Praktikum zum Strahlenschutz) die Grundsätze und Bestimmungen zum Strahlenschutz an Schulen praktisch vermittelt.
Fächer
Naturwissenschaft Biologie Chemie Physik Überfachlich
Zielgruppe und Voraussetzungen
-

Fachberatung Fortbildung

Cordia Oude Hengel

E-Mail: cordia.oudehengel@brk.nrw.de

Tel: +49 221 147-2965

Sachbearbeitung

Christel Röhl

E-Mail: christel.roehl@brk.nrw.de

Tel: +49 221 147-2584

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Derzeit sind keine Anmeldungen als schulexterne Lehrkräftefortbildung möglich. Neue Termine werden ausschließlich online veröffentlicht.