Fortbildungsdetails

Strahlenschutz - Ersterwerb des Fachkundenachweises

ANR: 105651 Schulform: Allgemeine Schulformen Sek. I (mit GY) Bereich/Teilbereich: Sicherheit in Schule und Unterricht / Strahlenschutz Direkter Link: 105651 (öffnet in neuem Fenster) Gruppe: Alle Angebote aus dieser Gruppe
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Inhalt

Gemäß der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) müssen alle Kolleginnen und Kollegen, die im Unterricht mit radioaktiven Substanzen oberhalb einer Freigrenze umgehen, im Besitz einer gültigen Fachkunde sein. Darüber hinaus sind von der Schulleitung gemäß der StrlSchV und der RISU-NRW mindestens eine Fachkollegin oder ein Fachkollege sowie eine Vertretung zum Strahlenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn mindestens ein radioaktives Präparat mit einer Aktivität oberhalb der Freigrenze oder ein Schulröntgengerät an der Schule vorhanden ist.

In den Kernlehrplänen NRW für das Fach Physik ist das Thema „Ionisierende Strahlung“ fester Bestandteil. Es ist daher sinnvoll, auch Versuche mit radioaktiven Präparaten und/oder Schulröntgengeräten in den Unterricht zu integrieren.

An den meisten Schulen befinden sich Präparate oberhalb der Freigrenzen gemäß der StrlSchV 2018, von daher sollten alle Kolleginnen und Kollegen, die Physik unterrichten, im Besitz einer gültigen Fachkunde sein.

Dieser Kurs richtet sich vorrangig an Lehramtsanwärterinnen und -anwärter , die die Fachkunde im Strahlenschutz erwerben wollen; nachrangig sind Adressaten Lehrkräfte, deren Fachkunde durch Nichtauffrischen innerhalb der vorgeschriebenen 5-Jahres-Frist verfallen ist und nach der gültigen Rechtslage neu zu erwerben ist.

Eine Bestellung zur/zum Strahlenschutzbeauftragten an einer Schule oder eine Tätigkeit als Strahlenschutzbeauftragte/r ist nur mit einer gültigen Fachkunde möglich. Auch ein Umgang mit den neuen Schülerübungspräparaten, die keine Bauartzulassung mehr besitzen und für die eine Umgangsgenehmigung beim Amt für Arbeitsschutz beantragt werden muss, ist nur mit einer gültigen Fachkunde im Strahlenschutz oder als Strahlenschutzbeauftragte/r möglich.

Im Rahmen dieser Fortbildung werden auch die physikalischen Grundlagen sowie grundlegenden, technischen Zusammenhänge zur Gerätekunde vermittelt. Im Zentrum der theoretischen Fundierung stehen die gesetzlichen Strahlenschutzbestimmungen für Schulen aus dem StrlSchG, der StrlSchV und der RiSU-NRW. Darüber hinaus werden anhand von einfachen Umweltuntersuchungen und eigenen experimentellen Übungen (Praktikum zum Strahlenschutz) die Grundsätze und Bestimmungen zum Strahlenschutz an Schulen praktisch vermittelt.
Fächer
Naturwissenschaft Biologie Chemie Physik Überfachlich
Zielgruppe und Voraussetzungen
-

Fachberatung Fortbildung

Cordia Oude Hengel

E-Mail: cordia.oudehengel@brk.nrw.de

Tel: +49 221 147-2965

Sachbearbeitung

Christel Röhl

E-Mail: christel.roehl@brk.nrw.de

Tel: +49 221 147-2584

Termine

Derzeit sind keine Anmeldungen als schulexterne Lehrkräftefortbildung möglich. Neue Termine werden ausschließlich online veröffentlicht.