Qualifikationserweiterung im Herkunftssprachlichen Unterricht: Didaktisch und methodischer Teil
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Bezug: BASS 20-22 Nr. 8 Fort- und Weiterbildung: Strukturen und Inhalte der Lehrerfort- und –weiterbildung
BASS 13 – 63 Nr. 3 Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen.
Thema/Zielsetzung der Maßnahme:
Die Weiterbildung hat das Ziel, die didaktischen und methodischen sowie die organisatorischen Kompetenzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer so zu erweitern, dass sie am Ende des Kurses grundlegend für die Erteilung eines lehrplangemäßen Unterrichts in der Primarstufe und an Schulen der Sek. I im Bereich des herkunftssprachlichen Unterrichts qualifiziert sind. Am Ende des Kurses wird ein Zertifikat erteilt, mit dem die unbefristete Unterrichtserlaubnis ausgesprochen wird. Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikats sind regelmäßige Teilnahme und engagierte, qualifizierte Mitarbeit in den Veranstaltungen.
Zeit/ Beginn:
Wöchentlich jeweils ganztägig, voraussichtlich mittwochs, 09:00-16:00 Uhr
Dauer: Erstes Schulhalbjahr (ca. 160 Stunden).
Ort: Wird mit der Einladung bekannt gegeben
Moderation: Wird mit der Einladung bekannt gegeben
Format:
Für den Kurs ist neben Präsenzphasen die Arbeit mit einer Lernplattform und einem Videokonferenztool vorgesehen. Für diesen dienstlichen Zweck ist die Angabe einer persönlichen E-Mail-Adresse auf dem Anmeldebogen erforderlich.
Sonstiges:
• Die Teilnahme wird (unter Bezug auf BASS 20-22 Nr. 8) mit 4 Std./wö. (bei Gymnasium, Gesamt-, Sekundar-, Gemeinschafts-, Primusschule u. WBK) bzw. 5 Std./wö. (bei Grund-, Haupt-, Förder- u. Realschule) auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet, die nicht bedarfserhöhend für die Schule wirksam wird.
• Die Anrechnung soll am Kurstag wirksam werden, um Unterrichtsausfall zu vermeiden.
• Die Teilnahme ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt. Für alle Veranstaltungen besteht Teilnahmepflicht.
• Informationen zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten finden Sie unter: www.lehrerfortbildung.bezreg-koeln.nrw.de.
• Reisekosten werden auf Antrag von der Bezirksregierung erstattet. Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen werden gebeten, die Dienstreisegenehmigung bei ihrem
BASS 13 – 63 Nr. 3 Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen.
Thema/Zielsetzung der Maßnahme:
Die Weiterbildung hat das Ziel, die didaktischen und methodischen sowie die organisatorischen Kompetenzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer so zu erweitern, dass sie am Ende des Kurses grundlegend für die Erteilung eines lehrplangemäßen Unterrichts in der Primarstufe und an Schulen der Sek. I im Bereich des herkunftssprachlichen Unterrichts qualifiziert sind. Am Ende des Kurses wird ein Zertifikat erteilt, mit dem die unbefristete Unterrichtserlaubnis ausgesprochen wird. Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikats sind regelmäßige Teilnahme und engagierte, qualifizierte Mitarbeit in den Veranstaltungen.
Zeit/ Beginn:
Wöchentlich jeweils ganztägig, voraussichtlich mittwochs, 09:00-16:00 Uhr
Dauer: Erstes Schulhalbjahr (ca. 160 Stunden).
Ort: Wird mit der Einladung bekannt gegeben
Moderation: Wird mit der Einladung bekannt gegeben
Format:
Für den Kurs ist neben Präsenzphasen die Arbeit mit einer Lernplattform und einem Videokonferenztool vorgesehen. Für diesen dienstlichen Zweck ist die Angabe einer persönlichen E-Mail-Adresse auf dem Anmeldebogen erforderlich.
Sonstiges:
• Die Teilnahme wird (unter Bezug auf BASS 20-22 Nr. 8) mit 4 Std./wö. (bei Gymnasium, Gesamt-, Sekundar-, Gemeinschafts-, Primusschule u. WBK) bzw. 5 Std./wö. (bei Grund-, Haupt-, Förder- u. Realschule) auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet, die nicht bedarfserhöhend für die Schule wirksam wird.
• Die Anrechnung soll am Kurstag wirksam werden, um Unterrichtsausfall zu vermeiden.
• Die Teilnahme ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt. Für alle Veranstaltungen besteht Teilnahmepflicht.
• Informationen zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten finden Sie unter: www.lehrerfortbildung.bezreg-koeln.nrw.de.
• Reisekosten werden auf Antrag von der Bezirksregierung erstattet. Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen werden gebeten, die Dienstreisegenehmigung bei ihrem
Termine
Aktuell keine anstehenden Termine
Bezug: BASS 20-22 Nr. 8 Fort- und Weiterbildung: Strukturen und Inhalte der Lehrerfort- und –weiterbildung
BASS 13 – 63 Nr. 3 Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen.
Thema/Zielsetzung der Maßnahme:
Die Weiterbildung hat das Ziel, die didaktischen und methodischen sowie die organisatorischen Kompetenzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer so zu erweitern, dass sie am Ende des Kurses grundlegend für die Erteilung eines lehrplangemäßen Unterrichts in der Primarstufe und an Schulen der Sek. I im Bereich des herkunftssprachlichen Unterrichts qualifiziert sind. Am Ende des Kurses wird ein Zertifikat erteilt, mit dem die unbefristete Unterrichtserlaubnis ausgesprochen wird. Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikats sind regelmäßige Teilnahme und engagierte, qualifizierte Mitarbeit in den Veranstaltungen.
Zeit/ Beginn:
Wöchentlich jeweils ganztägig, voraussichtlich mittwochs, 09:00-16:00 Uhr
Dauer: Erstes Schulhalbjahr (ca. 160 Stunden).
Ort: Wird mit der Einladung bekannt gegeben
Moderation: Wird mit der Einladung bekannt gegeben
Format:
Für den Kurs ist neben Präsenzphasen die Arbeit mit einer Lernplattform und einem Videokonferenztool vorgesehen. Für diesen dienstlichen Zweck ist die Angabe einer persönlichen E-Mail-Adresse auf dem Anmeldebogen erforderlich.
Sonstiges:
• Die Teilnahme wird (unter Bezug auf BASS 20-22 Nr. 8) mit 4 Std./wö. (bei Gymnasium, Gesamt-, Sekundar-, Gemeinschafts-, Primusschule u. WBK) bzw. 5 Std./wö. (bei Grund-, Haupt-, Förder- u. Realschule) auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet, die nicht bedarfserhöhend für die Schule wirksam wird.
• Die Anrechnung soll am Kurstag wirksam werden, um Unterrichtsausfall zu vermeiden.
• Die Teilnahme ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt. Für alle Veranstaltungen besteht Teilnahmepflicht.
• Informationen zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten finden Sie unter: www.lehrerfortbildung.bezreg-koeln.nrw.de.
• Reisekosten werden auf Antrag von der Bezirksregierung erstattet. Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen werden gebeten, die Dienstreisegenehmigung bei ihrem
BASS 13 – 63 Nr. 3 Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere im Bereich der Sprachen.
Thema/Zielsetzung der Maßnahme:
Die Weiterbildung hat das Ziel, die didaktischen und methodischen sowie die organisatorischen Kompetenzen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer so zu erweitern, dass sie am Ende des Kurses grundlegend für die Erteilung eines lehrplangemäßen Unterrichts in der Primarstufe und an Schulen der Sek. I im Bereich des herkunftssprachlichen Unterrichts qualifiziert sind. Am Ende des Kurses wird ein Zertifikat erteilt, mit dem die unbefristete Unterrichtserlaubnis ausgesprochen wird. Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikats sind regelmäßige Teilnahme und engagierte, qualifizierte Mitarbeit in den Veranstaltungen.
Zeit/ Beginn:
Wöchentlich jeweils ganztägig, voraussichtlich mittwochs, 09:00-16:00 Uhr
Dauer: Erstes Schulhalbjahr (ca. 160 Stunden).
Ort: Wird mit der Einladung bekannt gegeben
Moderation: Wird mit der Einladung bekannt gegeben
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Für den Kurs ist neben Präsenzphasen die Arbeit mit einer Lernplattform und einem Videokonferenztool vorgesehen. Für diesen dienstlichen Zweck ist die Angabe einer persönlichen E-Mail-Adresse auf dem Anmeldebogen erforderlich.
Sonstiges:
• Die Teilnahme wird (unter Bezug auf BASS 20-22 Nr. 8) mit 4 Std./wö. (bei Gymnasium, Gesamt-, Sekundar-, Gemeinschafts-, Primusschule u. WBK) bzw. 5 Std./wö. (bei Grund-, Haupt-, Förder- u. Realschule) auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet, die nicht bedarfserhöhend für die Schule wirksam wird.
• Die Anrechnung soll am Kurstag wirksam werden, um Unterrichtsausfall zu vermeiden.
• Die Teilnahme ist eine dienstliche Tätigkeit im Hauptamt. Für alle Veranstaltungen besteht Teilnahmepflicht.
• Informationen zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten finden Sie unter: www.lehrerfortbildung.bezreg-koeln.nrw.de.
• Reisekosten werden auf Antrag von der Bezirksregierung erstattet. Lehrerinnen und Lehrer an Ersatzschulen werden gebeten, die Dienstreisegenehmigung bei ihrem
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- Zielgruppe/Adressaten: Lehrerinnen und Lehrer der Grundschulen und Schulen der Sek I, die zur Erteilung herkunftssprachlichen Unterrichts oder zur Erteilung herkunftssprachlichen Unterrichts anstelle einer zweiten oder dritten Pflichtfremdsprache eingestellt wurden und gemäß Punkt „6. Lehrkräfte“ de...
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