Fortbildungsdetails

Mehrsprachigkeit als Chance in einer vielfältigen Gesellschaft

ANR: 107671 Schulform: Alle Schulformen (Allgemeine und BK) Direkter Link: 107671 (öffnet in neuem Fenster) Gruppe: Alle Angebote aus dieser Gruppe
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Inhalt

Die Fortbildungsmaßnahme zielt darauf ab,
• die Teilnehmenden durch Vermittlung von Kenntnissen, Praxisbeispielen und Reflexionsphasen dabei zu unterstützen, Kompetenzen im Kontext Mehrsprachigkeit zu entwickeln sowie erworbene Kompetenzen auszubauen.
• den Teilnehmenden Möglichkeiten des Einsatzes und der Erprobung digitaler Zugänge für die Erstellung differenzierter Lernangebote zur individuellen Förderung und für personalisierte Lernwege aufzuzeigen.

Die Maßnahme richtet sich an Lehrkräfte und das weitere pädagogische Personal aller Schulformen.
Die Teilnehmenden
• reflektieren das eigene Handeln mit Blick auf die Superdiversität der Schulgemeinschaft und der damit verbundenen Mehrsprachigkeit,
• entwickeln Unterrichtsvorhaben zunehmend sprachsensibel und mehrsprachig,
• bringen sich konstruktiv in eine mehrsprachige Unterrichts- und Schulentwicklung ein.
Die Fortbildung ist modular aufgebaut und vollständig zu absolvieren.

Inhalte

Modul 1: Migrationspädagogik und Reflexion eigener Haltungen sowie schulischer Handlungspraktiken
• Mehrsprachigkeit als Lernausgangslage und Bildungsziel in Nordrhein-Westfalen
• Kennenlernen verschiedener Spracherwerbstheorien
• Mehrsprachigkeit in der Schule: Reflexion eigener Haltungen sowie schulischer Handlungspraktiken

Distanzphase 1
• Reflexion der eigenen Mehrsprachigkeit und deren Auswirkungen auf die Unterrichtspraxis
• Fachliteraturstudium

Modul 2: Sichtbarmachen von Mehrsprachigkeit und Einbringung gesamtsprachlicher Repertoires
• Auseinandersetzung mit verschiedenen Theorien und Konzepten zur Mehrsprachigkeit und Mehrsprachigkeitsdidaktik
• Herkunftssprachlicher Unterricht in Nordrhein-Westfalen
• Sichtbarmachen von Sprachbiographien

Distanzphase 2
• Erarbeitung von Sprachbiographien mit Schülerinnen und Schülern und Dokumentation sowie Reflexion eigener Erfahrungen

Modul 3: Anwendung der Mehrsprachigkeitsmethodik und -didaktik in der Praxis
• Zunehmend sprachsensible und mehrsprachige Entwicklung von Unterrichtsvorhaben bzw. Projekten
• Sichtbar- und Hörbarmachen von Mehrsprachigkeit durch ausgewählte Materialien für die Schulpraxis
• Kennenlernen und Erproben von KI und deren Möglichkeiten für die Erstellung differenzierter Lernangebote zur individuellen Förderung und personalisierte Lernwege

Distanzphase 3
Auseinandersetzung mit ausgewählten Materialien für die mehrsprachigkeitsbewusste Schulpraxis

Modul 4: Mehrsprachigkeitsförderliche Unterrichts- oder Projektplanung
• Vorstellung bilingualer und multilingualer Literaturangebote
• Entwicklung konkreter Unterrichtsvorhaben bzw. Schulprojekte zur Förderung einer mehrsprachigen und interkulturellen Schulkultur

Distanzphase 4
• Mehrsprachige Entwicklung von Materialien für die Schulpraxis und Erprobung konkreter Einsatzideen im eigenen Unterricht bzw. in eigenen Projekten

Modul 5: Impulse für eine mehrsprachigkeitsbewusste Schul- und Unterrichtsentwicklung
• Umgang mit kritischen Einwänden in Bezug auf mehrsprachigkeitsbewusste Schul- und Unterrichtsentwicklung
• Kennenlernen und Anwenden eines Prozessplanungsinstrumentes sowie prozessbezogene Kommunikationsstrategien

Die Fortbildungsmaßnahme umfasst 56 Fortbildungsstunden und ist in fünf Präsenzmodule im Umfang von je acht Fortbildungsstunden sowie vier asynchrone Distanzphasen im Umfang von je vier Fortbildungsstunden gegliedert.
Es kommen die Bestimmungen der "Dienstvereinbarung zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrerfortbildung" zur Anwendung.

Die Belange von Teilzeitkräften zu berücksichtigen, um eine Teilnahme an der Fortbildung zu ermöglichen. Insoweit wird auf § 17 ADO in Verbindung mit § 2 Absatz 2 ADO hingewiesen, wonach der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen soll.
Nach Nummer 13 der Richtlinie zum SGB IX ist die berufliche Fortbildung der schwerbehinderten Menschen gemäß § 164 Absatz 4 SGB IX zu fördern. Sie sind zu Fortbildungsmaßnahmen, die vom Land NRW veranstaltet werden, bevorzugt zuzulassen.

Fragestellungen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens werden als Regelfall der Planungen berücksichtigt.

Alle Veranstaltungen werden fortlaufend evaluiert. Auf Basis dieser Daten sowie aktuelle Forschungsergebnisse und bildungspolitischer sowie gesellschaftlicher Entwicklungen wird die Maßnahme regelmäßig überprüft und gegebenenfalls weiterentwickelt.

Bezüge
Bezug zum Referenzrahmen Schulqualität:
2.9.1 Die Schule fördert den Erwerb der Bildungssprache systemisch und koordiniert.
2.9.2 Sprachliche Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern anderer Herkunftssprachen werden nach Möglichkeit aufgegriffen und berücksichtigt.


Organisatorischer Rahmen

Spezielle Hinweise
1. Zur systematischen Verankerung von Fortbildungserkenntnissen im Kollegium ist die Anmeldung von zwei oder mehreren Lehrkräften einer Schule möglich und begrüßenswert.
2. Die Teilnehmenden werden gebeten, ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop) mitzubringen. Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen.
3. Ggf. entstehende Kosten müssen über das Fortbildungsbudget der Schulen erstattet werden.
4. Bei der Teilnahme an digitalen Formaten im Rahmen von Fortbildung sind in besonderer Weise Auswirkungen auf die Summe der dienstlichen Tätigkeiten zu beachten. (Weitere Hinweise siehe: BASS 20-22 Nr. 15 „Dienstvereinbarung mit den Hauptpersonalräten zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrkräftefortbildung“).

Allgemeine Hinweise
1. Sofern mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmendenauswahl nach einem mit den Personalräten vereinbarten Auswahlverfahren. Personen mit Schwerbehinderung werden bei der Anmeldung im Rahmen der Auswahlkriterien bevorzugt berücksichtigt.
2. Anfallende Reisekosten der Teilnehmenden werden über das Fortbildungsbudget der Schulen bestritten.
3. Datenschutz: Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps (im Folgenden kurz „App“), bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug aus der Schule nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, sollten mit der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW.
4. Entnehmen Sie weiterführende Informationen z. B. zu Kinderbetreuungskosten unseren FAQs: https://www.bezreg-muenster.de/themen/bildung-schule-und-sport/aus-und-fortbildung/fort-und-weiterbildung/organisatorische
Fächer
Überfachlich
Zielgruppe und Voraussetzungen
Lehrkräfte und Fachkräfte im Multiprofessionellen Team im Gemeinsamen Lernen an Grundschulen, weiterführenden Schulen und Förderschulen.

Fachberatung Fortbildung

Andrea Hahn

E-Mail: andrea.hahn@brms.nrw.de

Tel: 0251 /411 - 4131

Sachbearbeitung

Andrea Hahn

E-Mail: andrea.hahn@brms.nrw.de

Tel: 0251/411 - 4131

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