Angebote der Gruppe EG Philosophie SI/II

Bezirk: BRMS

4 Angebote gefunden

Kompetenzorientierte Lernsituationen im Umgang mit Fallbeispielen im Philosophieunterricht (Aufgabenart IIc)

Angebotsdetails Details zu Kompetenzorientierte Lernsituationen im Umgang mit Fallbeispielen im Philosophieunterricht (Aufgabenart IIc) anzeigen
Bild zu Kompetenzorientierte Lernsituationen im Umgang mit Fallbeispielen im Philosophieunterricht (Aufgabenart IIc), KI-generiertes Bild
Ziele
Die Fortbildungsveranstaltung zielt darauf ab, gemeinsam mit den Teilnehmenden sowohl didaktisch-methodisch als auch im Sinne der Kompetenzorientierung (Sach-, Urteils-, Methoden- und Handlungskompetenz) Konzepte für die Dutrchführung...

Termine

Kompetenzorientierte Lernsituationen im Umgang mit Fallbeispielen im Philosophieunterricht (Aufgabenart IIc)

ANR: 110572 Schulform: Allgemeine Schulformen Sek. II Bereich/Teilbereich: Standard - und kompetenzor. UE in den Fächern / Philosophie
Angebotsdetails
Bild zu Kompetenzorientierte Lernsituationen im Umgang mit Fallbeispielen im Philosophieunterricht (Aufgabenart IIc), KI-generiertes Bild
Ziele
Die Fortbildungsveranstaltung zielt darauf ab, gemeinsam mit den Teilnehmenden sowohl didaktisch-methodisch als auch im Sinne der Kompetenzorientierung (Sach-, Urteils-, Methoden- und Handlungskompetenz) Konzepte für die Dutrchführung von Fallanalysen im Philosophieunterricht auch in Form von Lernaufgaben zu entwickeln. Ferner sollen die Teilnehmenden auf die Vorbereitung und Durchführung von Klausuraufgaben der Aufgabenart IIC vorbereitet werden.

In diesem Sinne wird eine notwendige Grundlage für eine zeitgemäße Auseinandersetzung mit ethischen Problemen geschaffen, indem neben der inhaltlichen Klärung eine mögliche Umsetzung für ein Unterrichtsvorhaben im
Inhaltsfeld 4 des Grundkurses skizziert und im zweiten Teil der Fortbildung evaluiert und erweitert wird. Anknüpfungen zur Arbeit im Leistungskurs sind angelegt

Inhalt
Lernaufgaben sind Aufgaben, die in unterschiedlichen Szenarien besonders geeinet erscheinen können, die Kompetezentwicklung von Schülerinnen und Schülern voranzutreiben, vor allem in der From von Fallanalysen. Die Methode der ethischen Fallanalyse ist ein unterrichtspraktisches Verfahren, das eine strukturierte, progressiv angelegte ethische Urteilsbildung ermöglicht. Auf diese Weise können Lernende an einzelnen Fallbeispielen aus verschiedene Bereichen (Medizinethik, Technikethik, Medienethik usw.) die Kernkompetenz des Ethikunterrichts, ethisches Argumentieren und Urteilen schulen, erwerben und reflektieren. Sie eignet sich in unterschiedlichen Varianten und Anspruchsniveaus für alle Klassenstufen des Ethikunterrichts sowie zur Leistungsmessung.

Fragestellungen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens werden als Regelfall der Planungen berücksichtigt.

Bezüge

Bezug zum Referenzrahmen Schulqualität
2.2.1 Die individuelle Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler steht im Zentrum der Planung und Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse.
2.5.1 Lernprozesse sind kognitiv aktivierend gestaltet.
2.5.2 Lernprozesse sind motivierend gestaltet.
2.10.3 Die Schule unterstützt die Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken des digitalen Wandels.

Bezug zum Medienkompetenzrahmen
2.2 Themenrelevante Informationen und Daten aus Medienangeboten filtern, strukturieren, umwandeln und aufbereiten

Bezug zum Lehrplan
Die Schülerinnen und Schüler...
  • stellen grundlegende philosophische Problemstellungen in unterschiedlichen inhaltlichen und lebensweltlichen Kontexten dar und erläutern sie (SK1),
  • entwickeln eigene philosophisch dimensionierte Ideen zur Lösung elementarer philosophischer Problemstellungen (SK2),
  • analysieren und rekonstruieren philosophische Ansätze in ihren Grundgedanken (SK3),
  • erklären grundlegende philosophische Begriffe und im Kontext von Begründungszusammenhängen vorgenommene begriffliche Unterscheidungen (SK4),
  • erläutern philosophische Ansätze an Beispielen und in Anwendungskontexten (SK5),
  • stellen gedankliche Bezüge zwischen philosophischen Ansätzen her und grenzen diese voneinander ab (SK6).
  • arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien verallgemeinernd relevante philosophische Fragen heraus (MK2),
  • entwickeln mit Hilfe heuristischer Verfahren (u.a. Gedankenexperimenten, fiktiven Dilemmata) eigene philosophische Gedanken (MK6),
  • stellen grundlegende philosophische Sachverhalte in diskursiver Form strukturiert dar (MK10),
  • geben Kernaussagen und Grundgedanken einfacherer philosophischer Texte in eigenen Worten und distanziert, unter Zuhilfenahme eines angemessenen Textbeschreibungsvokabulars, wieder und verdeutlichen den interpretatorischen Anteil (MK12),
  • stellen philosophische Probleme und Problemlösungsbeiträge in ihrem Für und Wider dar (MK13).
  • erörtern philosophische Probleme unter Bezug auf relevante philosophische Ansätze (UK5).
  • entwickeln auf der Grundlage philosophischer Ansätze verantwortbare Handlungsperspektiven für aus der Alltagswirklichkeit erwachsende Problemstellungen (HK1),

Organisatorischer Rahmen

Spezielle Hinweise
  • Zur systematischen Verankerung von Fortbildungserkenntnissen im Kollegium ist die Anmeldung von zwei oder mehreren Lehrkräften einer Schule möglich und begrüßenswert.
  • Die Teilnehmenden werden gebeten, ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop) mitzubringen. Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen.
  • Ggf. entstehende Kosten müssen über das Fortbildungsbudget der Schulen erstattet werden.
  • Bei der Teilnahme an digitalen Formaten im Rahmen von Fortbildung sind in besonderer Weise Auswirkungen auf die Summe der dienstlichen Tätigkeiten zu beachten. (Weitere Hinweise siehe: BASS 20-22 Nr. 15 „Dienstvereinbarung mit den Hauptpersonalräten zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrkräftefortbildung“).
Allgemeine Hinweise
  • Sofern mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmendenauswahl nach einem mit den Personalräten vereinbarten Auswahlverfahren. Personen mit Schwerbehinderung werden bei der Anmeldung im Rahmen der Auswahlkriterien bevorzugt berücksichtigt.
  • Anfallende Reisekosten der Teilnehmenden werden über das Fortbildungsbudget der Schulen bestritten.
  • Datenschutz: Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps (im Folgenden kurz „App“), bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug aus der Schule nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, sollten mit der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW.
  • Entnehmen Sie weiterführende Informationen z. B. zu Kinderbetreuungskosten unseren FAQs: https://www.bezreg-muenster.de/themen/bildung-schule-und-sport/aus-und-fortbildung/fort-und-weiterbildung/organisatorische
Fächer
Religionslehre / Philosophie / Ethik / Praktische Philosophie
Zielgruppe und Voraussetzungen
Fachlehrkräfte Philosophie der Sekundarstufe II

Fachberatung Fortbildung

Svenja Bähner

E-Mail: svenja.baehner@brms.nrw.de

Tel: 0251/411 - 2594

Sachbearbeitung

Svenja Bähner

E-Mail: svenja.baehner@brms.nrw.de

Tel: 0251 411 - 2594

Termine

Konzepte von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit: Martha Nussbaum und John Rawls

Angebotsdetails Details zu Konzepte von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit: Martha Nussbaum und John Rawls anzeigen
Bild zu Konzepte von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit:
Martha Nussbaum und John Rawls, KI-generiertes Bild
Ziele
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über das Werk "Die Grenzen der Gerechtigkeit" von Martha Nussbaum und entwickeln Ideen für die praktische Umsetzung eines Unterrichtsvorhabens zu Konzepten von Demokratie und soziale...

Termine

Konzepte von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit: Martha Nussbaum und John Rawls

ANR: 110569 Schulform: Allgemeine Schulformen Sek. II Bereich/Teilbereich: Standard - und kompetenzor. UE in den Fächern / Philosophie
Angebotsdetails
Bild zu Konzepte von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit:
Martha Nussbaum und John Rawls, KI-generiertes Bild
Ziele
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über das Werk "Die Grenzen der Gerechtigkeit" von Martha Nussbaum und entwickeln Ideen für die praktische Umsetzung eines Unterrichtsvorhabens zu Konzepten von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit.
Die Teilnehmenden
  • analysieren und rekonstruieren eine staatsphilosophische Position zur Bestimmung von Demokratie und eine zur Bestimmung von sozialer Gerechtigkeit in ihrem gedanklichen Aufbau,
  • stellen differenziert gedankliche Bezüge zwischen den Positionen zur Bestimmung von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit her und ordnen sie in die Tradition der Begründung des modernen demokratischen Rechtsstaates ein,
  • stellen globale Probleme als Bedrohung für die friedliche Koexistenz der Völker und Staaten dar und entwickeln eigene Lösungsbeiträge zum Zusammenleben der Völker und Staaten angesichts dieser Probleme,
  • bewerten kriteriengeleitet und differenziert argumentierend die Tragfähigkeit der behandelten Positionen zur Bestimmung von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit,
  • erörtern argumentativ abwägend das Problem einer unter gegenwärtigen Verhältnissen tragfähigen Bestimmung von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit und greifen dabei auf relevante Positionen zu ihrer Bestimmung zurück.

Die Schülerinnen und Schüler
  • analysieren und rekonstruieren eine staatsphilosophische Position zur Bestimmung von Demokratie und eine zur Bestimmung von sozialer Gerechtigkeit in ihrem gedanklichen Aufbau,
  • stellen differenziert gedankliche Bezüge zwischen den Positionen zur Bestimmung von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit her und ordnen sie in die Tradition der Begründung des modernen demokratischen Rechtsstaates ein,
  • stellen globale Probleme als Bedrohung für die friedliche Koexistenz der Völker und Staaten dar und entwickeln eigene Lösungsbeiträge zum Zusammenleben der Völker und Staaten angesichts dieser Probleme,
  • bewerten kriteriengeleitet und differenziert argumentierend die Tragfähigkeit der behandelten Positionen zur Bestimmung von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit,
  • erörtern argumentativ abwägend das Problem einer unter gegenwärtigen Verhältnissen tragfähigen Bestimmung von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit und greifen dabei auf relevante Positionen zu ihrer Bestimmung zurück.

Inhalt
Die Ausführungen Martha Nussbaums in ihrem Werk "Die Grenzen der Gerechtigkeit" sind ab dem Abitur 2026 obligatorisch. Die Fortbildung wird daher einen Überblick über die inhaltlichen Fragestellungen vermitteln, die Nussbaum mit ihrem Capability Approach (Fähigkeitenansatz) aufwirft. Im Zentrum stehen aber auch Fragen der von Nussbaum in Betracht gezogenen philosophischen Traditionen, der Anwendungsmöglichkeiten ihres Ansatzes auf nationaler wie globaler Ebene und eine Betrachtung der Verweise auf ihren Lehrer John Rawls. Weiterhin ist die Untersuchung menschlicher Grundbedürfnisse und des daraus abgeleiteten Capability Approach ein zentraler Aspekt der Fortbildung.

Bezüge

Bezug zum Referenzrahmen Schulqualität NRW
2.1.1 Die Lehr- und Lernprozesse sind an den zu erzielenden Ergebnissen und Wirkungen ausgerichtet, wie sie im Schulgesetz, in Richtlinien, Lehrplänen und weiteren Vorgaben zu pädagogischen und gesellschaftlich bedeutenden Aufgabenbereichen ausgewiesen sind.
3.1.1 Der Umgang und die Auseinandersetzung mit Werten und Normen regen zur Wertereflexion und zur Auseinandersetzung mit demokratischen, ethischen und sozialen Aspekten an.

Bezug zum Medienkompetenzrahmen
3.3 Kommunikation und Kooperation in der Gesellschaft: Kommunikations- und Kooperationsprozesse im Sinne einer aktiven Teilhabe an der Gesellschaft gestalten und reflektieren; ethische Grundsätze sowie kulturell-gesellschaftliche Normen beachten

Bezug zum Lehrplan
https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/system/files/media/document/file/philosophie_2026_gg.pdf; dort Verweis auf Nussbaum: Kernstellen aus Nussbaum: Die Grenzen der Gerechtigkeit (Kapitel 1, Abschnitte 2 und 7; Kapitel 5, Abschnitte 8 und 9).
KLP Philosophie SEK II: Inhaltsfeld 5 - Zusammenleben in Staat und Gesellschaft; Konzepte von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit

Organisatorischer Rahmen

Spezielle Hinweise
  • Zur systematischen Verankerung von Fortbildungserkenntnissen im Kollegium ist die Anmeldung von zwei oder mehreren Lehrkräften einer Schule möglich und begrüßenswert.
  • Die Teilnehmenden werden gebeten, ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop) mitzubringen. Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen.
  • Ggf. entstehende Kosten müssen über das Fortbildungsbudget der Schulen erstattet werden.
  • Bei der Teilnahme an digitalen Formaten im Rahmen von Fortbildung sind in besonderer Weise Auswirkungen auf die Summe der dienstlichen Tätigkeiten zu beachten. (Weitere Hinweise siehe: BASS 20-22 Nr. 15 „Dienstvereinbarung mit den Hauptpersonalräten zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrkräftefortbildung“).
Allgemeine Hinweise
  • Sofern mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmendenauswahl nach einem mit den Personalräten vereinbarten Auswahlverfahren. Personen mit Schwerbehinderung werden bei der Anmeldung im Rahmen der Auswahlkriterien bevorzugt berücksichtigt.
  • Anfallende Reisekosten der Teilnehmenden werden über das Fortbildungsbudget der Schulen bestritten.
  • Datenschutz: Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps (im Folgenden kurz „App“), bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug aus der Schule nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, sollten mit der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW.
  • Entnehmen Sie weiterführende Informationen z. B. zu Kinderbetreuungskosten unseren FAQs: https://www.bezreg-muenster.de/themen/bildung-schule-und-sport/aus-und-fortbildung/fort-und-weiterbildung/organisatorische
Fächer
Religionslehre / Philosophie / Ethik / Praktische Philosophie
Zielgruppe und Voraussetzungen
Lehrkräfte, die das Fach Philosophie in der Sekundarstufe II unterrichten

Fachberatung Fortbildung

Svenja Bähner

E-Mail: svenja.baehner@brms.nrw.de

Tel: 0251/411 - 2594

Sachbearbeitung

Svenja Bähner

E-Mail: svenja.baehner@brms.nrw.de

Tel: 0251 411 - 2594

Termine

Mündliches Abitur im Fach Philosophie sicher und kompetent gestalten

Angebotsdetails Details zu Mündliches Abitur im Fach Philosophie sicher und kompetent gestalten anzeigen
Bild zu Mündliches Abitur im Fach Philosophie sicher und kompetent gestalten, KI-generiertes Bild
Ziele
Im Zentrum steht die Schulung der durch die Kernlehrpläne GOSt vorgesehenen fachlichen Vorgaben für die mündliche Abiturprüfung.

Inhalt
Wie im Kernlehrplan angeführt, werden in der mündlichen Abiturprüfung Aufgaben „dezentral durch die F...

Termine

Mündliches Abitur im Fach Philosophie sicher und kompetent gestalten

ANR: 110570 Schulform: Allgemeine Schulformen Sek. II Bereich/Teilbereich: Standard - und kompetenzor. UE in den Fächern / Philosophie
Angebotsdetails
Bild zu Mündliches Abitur im Fach Philosophie sicher und kompetent gestalten, KI-generiertes Bild
Ziele
Im Zentrum steht die Schulung der durch die Kernlehrpläne GOSt vorgesehenen fachlichen Vorgaben für die mündliche Abiturprüfung.

Inhalt
Wie im Kernlehrplan angeführt, werden in der mündlichen Abiturprüfung Aufgaben „dezentral durch die Fachprüferin bzw. den Fachprüfer – im Einvernehmen mit dem jeweiligen Fachprüfungsausschuss – gestellt. Dabei handelt es sich um jeweils neue, begrenzte Aufgaben, die dem Prüfling einschließlich der ggf. notwendigen Texte und Materialien für den ersten Teil der mündlichen Abiturprüfung in schriftlicher Form vorgelegt werden“.
Daher werden in der Fortbildung KLP-orientiert und ausgehend von konkreten Beispielen Leitlinien für die Gestaltung des 1. und 2. Prüfungsteils erläutert und hilfreiche Materialien für die Vorbereitung einer mündlichen Abiturprüfung vorgestellt. Die Anforderungen an die kompetenzorientierte Bewertung von Prüfungsleistungen werden ebenfalls in den Blick genommen. Darüber hinaus bietet die Veranstaltung die Möglichkeit, die Anforderungen des 2. Prüfungsteils teilnehmendenorientiert zu erarbeiten und zu reflektieren.

Bezug zum Referenzrahmen Schulqualität
1.1.1 Die Schülerinnen und Schüler verfügen über die dargelegten fachlichen Kompetenzen, die in den Bildungsstandards, Lehrplänen, Bildungsplänen, Richtlinien und weiteren Vorgaben ausgewiesen sind.
1.2.1 Die Schule sorgt dafür, dass die Schülerinnen und Schüler ihren Bildungsgang erfolgreich durchlaufen können.
2.7.1 In der Schule werden Grundsätze der Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung festgelegt und beachtet.
6.1 Rechtliche Grundlagen und Vorgaben

Organisatorischer Rahmen

Spezielle Hinweise
  • Zur systematischen Verankerung von Fortbildungserkenntnissen im Kollegium ist die Anmeldung von zwei oder mehreren Lehrkräften einer Schule möglich und begrüßenswert.
  • Die Teilnehmenden werden gebeten, ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop) mitzubringen. Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen.
  • Ggf. entstehende Kosten müssen über das Fortbildungsbudget der Schulen erstattet werden.
  • Bei der Teilnahme an digitalen Formaten im Rahmen von Fortbildung sind in besonderer Weise Auswirkungen auf die Summe der dienstlichen Tätigkeiten zu beachten. (Weitere Hinweise siehe: BASS 20-22 Nr. 15 „Dienstvereinbarung mit den Hauptpersonalräten zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrkräftefortbildung“).
Allgemeine Hinweise
  • Sofern mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmendenauswahl nach einem mit den Personalräten vereinbarten Auswahlverfahren. Personen mit Schwerbehinderung werden bei der Anmeldung im Rahmen der Auswahlkriterien bevorzugt berücksichtigt.
  • Anfallende Reisekosten der Teilnehmenden werden über das Fortbildungsbudget der Schulen bestritten.
  • Datenschutz: Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps (im Folgenden kurz „App“), bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug aus der Schule nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, sollten mit der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW.
  • Entnehmen Sie weiterführende Informationen z. B. zu Kinderbetreuungskosten unseren FAQs: https://www.bezreg-muenster.de/themen/bildung-schule-und-sport/aus-und-fortbildung/fort-und-weiterbildung/organisatorische
Fächer
Religionslehre / Philosophie / Ethik / Praktische Philosophie
Zielgruppe und Voraussetzungen
Fachlehrkräfte Philosophie der Sekundarstufen II Die Veranstaltung richtet sich an Fachkolleginnen und Fachkollegen, die in der Vorbereitung und Durchführung einer mündlichen Abiturprüfung im Fach Philosophie Sicherheit gewinnen wollen.

Fachberatung Fortbildung

Svenja Bähner

E-Mail: svenja.baehner@brms.nrw.de

Tel: 0251/411 - 2594

Sachbearbeitung

Svenja Bähner

E-Mail: svenja.baehner@brms.nrw.de

Tel: 0251 411 - 2594

Termine

Thomas Nagel vs. KI – Das reduktionistische Menschenbild auf dem Prüfstand des kompetenzorientierten Philosophieunterrichts

Angebotsdetails Details zu Thomas Nagel vs. KI – Das reduktionistische Menschenbild auf dem Prüfstand des kompetenzorientierten Philosophieunterrichts anzeigen
Bild zu Thomas Nagel vs. KI – Das reduktionistische Menschenbild auf dem Prüfstand des kompetenzorientierten Philosophieunterrichts, KI-generiertes Bild
Ziele
Die Fortbildungsveranstaltung zielt darauf ab, gemeinsam mit den Teilnehmenden sowohl didaktisch-methodisch als auch im Sinne der Kompetenzorientierung (Sach-, Urteils- und Handlungskompetenz) die aktuelle philosophische Fragen in Bezu...

Termine

Thomas Nagel vs. KI – Das reduktionistische Menschenbild auf dem Prüfstand des kompetenzorientierten Philosophieunterrichts

ANR: 110571 Schulform: Allgemeine Schulformen Sek. II Bereich/Teilbereich: Standard - und kompetenzor. UE in den Fächern / Philosophie
Angebotsdetails
Bild zu Thomas Nagel vs. KI – Das reduktionistische Menschenbild auf dem Prüfstand des kompetenzorientierten Philosophieunterrichts, KI-generiertes Bild
Ziele
Die Fortbildungsveranstaltung zielt darauf ab, gemeinsam mit den Teilnehmenden sowohl didaktisch-methodisch als auch im Sinne der Kompetenzorientierung (Sach-, Urteils- und Handlungskompetenz) die aktuelle philosophische Fragen in Bezug zum Phänomen der Künstlichen Intelligenz und der Frage nach deren Bewusstsein im authentischen und aktuellen Diskurs zu verorten, um damit die Grundlage für den Philosophieunterricht (bzw. im Unterrichtsvorhaben) zu legen.

In diesem Sinne wird eine notwendige Grundlage für eine zeitgemäße Auseinandersetzung mit dem Leib-Seele-Verhältnis geschaffen, indem neben der inhaltlichen Klärung eine mögliche Umsetzung für ein Unterrichtsvorhaben im
Inhaltsfeld 3 des Grundkurses skizziert und im zweiten Teil der Fortbildung evaluiert und erweitert wird. Anknüpfungen zur Arbeit im Leistungskurs sind angelegt.

Inhalt
Die philosophische Frage nach dem Verhältnis von Leib und Seele bzw. Körper und Geist gilt als Grundlagenfrage zur Klärung des Phänomens "Bewusstsein" und hat durch die aktuelle Debatte um Möglichkeiten und Reichweiten Künstlicher Intelligenz erneut Fahrt aufgenommen. Mithilfe der anti-reduktionistischen Position von Thomas Nagel lässt sich diese Frage neu oder anders stellen und lässt sich die Debatte im Sinne einer Kultur der Digitalität kontextualisieren.
Durch den Einbezug, die Klärung und die Diskussion der philosophischen Bedeutungen des Turing-Tests und des "Chinesischen Zimmers" (Searle) zielt die Fortbildung darauf ab, mit den Teilnehmenden eine Argumentationsstruktur zum Leib-Seele-Verhältnis und zum Fremdpsychischen für den Unterricht aufzubereiten und im Anschluss an Nagel das Selbstverständnis des Menschen (IF 3) außerhalb des (transhumanistischen) Reduktionismus' zu suchen.

Fragestellungen und Herausforderungen des Gemeinsamen Lernens werden als Regelfall der Planungen berücksichtigt.

Bezüge

Bezug zum Referenzrahmen Schulqualität
2.2.1 Die individuelle Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler steht im Zentrum der Planung und Gestaltung der Lehr- und Lernprozesse.
2.5.1 Lernprozesse sind kognitiv aktivierend gestaltet.
2.5.2 Lernprozesse sind motivierend gestaltet.
2.10.3 Die Schule unterstützt die Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken des digitalen Wandels.

Bezug zum Medienkompetenzrahmen
2.2 Themenrelevante Informationen und Daten aus Medienangeboten filtern, strukturieren, umwandeln und aufbereiten

Bezug zum Lehrplan
Folgende Kompetenzbereiche aus dem KLP werden adressiert:
Die Schülerinnen und Schüler
  • stellen grundlegende philosophische Problemstellungen in unterschiedlichen inhaltlichen und lebensweltlichen Kontexten dar und erläutern sie (SK1),
  • entwickeln eigene philosophisch dimensionierte Ideen zur Lösung elementarer philosophischer Problemstellungen (SK2),
    Verfahren der Problemreflexion
  • beschreiben Phänomene der Lebenswelt vorurteilsfrei ohne verfrühte Klassifizierung (MK1),
  • arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien verallgemeinernd relevante philosophische Fragen heraus (MK2),
  • bewerten begründet die Tragfähigkeit philosophischer Ansätze zur Orientierung in grundlegenden Fragen des Daseins und gegenwärtigen gesellschaftlich-politischen Problemlagen (UK4),
  • erörtern philosophische Probleme unter Bezug auf relevante philosophische Ansätze (UK5).

Organisatorischer Rahmen

Spezielle Hinweise
  • Zur systematischen Verankerung von Fortbildungserkenntnissen im Kollegium ist die Anmeldung von zwei oder mehreren Lehrkräften einer Schule möglich und begrüßenswert.
  • Die Teilnehmenden werden gebeten, ein digitales Endgerät (Tablet oder Laptop) mitzubringen. Die Nutzung von dienstlich zur Verfügung gestellten digitalen Endgeräten wird empfohlen.
  • Ggf. entstehende Kosten müssen über das Fortbildungsbudget der Schulen erstattet werden.
  • Bei der Teilnahme an digitalen Formaten im Rahmen von Fortbildung sind in besonderer Weise Auswirkungen auf die Summe der dienstlichen Tätigkeiten zu beachten. (Weitere Hinweise siehe: BASS 20-22 Nr. 15 „Dienstvereinbarung mit den Hauptpersonalräten zum Einsatz digitaler Formate in der Lehrkräftefortbildung“).
Allgemeine Hinweise
  • Sofern mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sind, erfolgt die Teilnehmendenauswahl nach einem mit den Personalräten vereinbarten Auswahlverfahren. Personen mit Schwerbehinderung werden bei der Anmeldung im Rahmen der Auswahlkriterien bevorzugt berücksichtigt.
  • Anfallende Reisekosten der Teilnehmenden werden über das Fortbildungsbudget der Schulen bestritten.
  • Datenschutz: Zulässig sind Anwendungen, Programme und Apps (im Folgenden kurz „App“), bei denen sichergestellt werden kann, dass Daten mit Personenbezug aus der Schule nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet werden können. Wenn dies nicht sichergestellt werden kann, sollten mit der jeweiligen App nur Daten verarbeitet werden, die keinen direkten Personenbezug aufweisen. Informieren Sie sich auch gerne in der Handreichung „Datenschutz an Schulen“ der Medienberatung NRW.
  • Entnehmen Sie weiterführende Informationen z. B. zu Kinderbetreuungskosten unseren FAQs: https://www.bezreg-muenster.de/themen/bildung-schule-und-sport/aus-und-fortbildung/fort-und-weiterbildung/organisatorische
Fächer
Religionslehre / Philosophie / Ethik / Praktische Philosophie
Zielgruppe und Voraussetzungen
Lehrkräfte, die das Fach Philosophie in der Sekundarstufe II unterrichten

Fachberatung Fortbildung

Svenja Bähner

E-Mail: svenja.baehner@brms.nrw.de

Tel: 0251/411 - 2594

Sachbearbeitung

Svenja Bähner

E-Mail: svenja.baehner@brms.nrw.de

Tel: 0251 411 - 2594

Termine